Stornierungsbedingungen

(An)zahlung

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der gesamten vereinbarten Reisesumme zu leisten. Die Kaution beträgt mindestens 50 € pro Person. Der Rest der Reisesumme muss spätestens 31 Tage vor dem Anreisetag im Besitz von Landgoed Eysinga State sein. Bei Vertragsabschluss innerhalb von sechs Wochen vor Reiseantritt ist die gesamte Reisesumme sofort zu zahlen.

In welchen Fällen sind Sie versichert?

In folgenden Fällen sind Sie gegen Stornokosten versichert:

1.Sie, ein Angehöriger ersten oder zweiten Grades oder ein Mitbewohner sterben, erkranken schwer oder werden durch einen Unfall schwer verletzt.

2.Ein Verwandter dritten Grades stirbt.

3.Sie oder Ihre Partnerin stellen nach Buchung der Reise fest, dass Sie schwanger sind, und dies hat direkte Auswirkungen auf Ihren gebuchten Aufenthalt.

4.Sie, ein Mitversicherter, ein Mitbewohner oder Ihr zu Hause lebendes Kind müssen sich einem medizinisch notwendigen Eingriff unterziehen.

5.Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt eine unerwartete Miet- oder Neubauwohnung. Versichert sind Sie auch, wenn Sie während Ihrer Reise bei der Übergabe Ihrer bisherigen Wohnung anwesend sein müssen. Aber nur, wenn Sie auf den Liefer- bzw. Übergabetermin keinen Einfluss haben.

6.Sie werden unverschuldet arbeitslos und verlieren dadurch Ihren Arbeitsplatz.

7.Ihnen wird nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit eine Stelle angeboten und Ihr neuer Arbeitgeber ist mit der gebuchten Unterkunft nicht einverstanden, da Sie an den geplanten Reisetagen anwesend sein müssen. Dies muss eine Beschäftigung von mindestens zwanzig Stunden pro Woche und für mindestens sechs Monate beinhalten.

8.Ihre dauerhafte Beziehung oder Ehe wird unerwartet aufgelöst. Unter „tragfähiger Beziehung“ verstehen wir eine Beziehung mit einem gemeinsamen Haushalt.

9.Das private Transportmittel, mit dem Sie die Reise antreten würden, wird durch ein äußeres Unglück innerhalb von dreißig Tagen vor Reiseantritt storniert. Dieses Fahrzeug kann nicht rechtzeitig ersetzt oder repariert werden. Ein „Notfall von außen“ ist beispielsweise eine Kollision, ein Sturm oder ein Diebstahl. Ausfall, mechanisches Versagen und dergleichen sind hier nicht enthalten. 10. Sie oder ein anderer Versicherter müssen aufgrund eines Sachschadens an einem Grundstück, einer Mietwohnung oder dem Unternehmen, in dem Sie oder der Mitversicherte arbeiten, zu Hause sein. Alle diese Ereignisse sind unvorhergesehen, müssen unerwartet eintreten und treten während der Laufzeit dieser Deckung ein.

Stornierung durch den Reisenden (Stornierung)

Wenn der Vertrag vom Reisenden storniert wird, stellt Landgoed Eysinga State dem Reisenden zusätzlich zu den geschuldeten Reservierungskosten die folgenden Stornierungskosten in Rechnung:

  • Bis einschließlich 43 Tage vor dem Anreisetag: 10 % des Reisepreises;
  • 42 bis 29 Tage vor Anreise: 40 % des Reisepreises;
  • Ab 28 Tagen bis einschließlich dem letzten Tag vor dem Anreisetag: 90 % des Reisepreises;
  • Bei späterer Stornierung oder bei Nichterscheinen wird die volle Reisesumme in Rechnung gestellt.